| Präambel
Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für
den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem
dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands.
Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks
Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind
der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung
sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme
müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen
und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die
neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot
im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen
Staatsvertrag, vor allem aber durch weitere Regelungen und Förderungsvorhaben
in der Bundesrepublik Deutschland, soll die Herstellung neuer
europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt
werden.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand
und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine
Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der
Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der
Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk. Seine finanziellen Grundlagen
einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind
zu erhalten und zu sichern.
Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines
privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher
Hinsicht, ermöglicht. Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten
zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen erschlossen
werden. Sie sollen dabei ihre über Satelliten ausgestrahlten
Fernsehprogramme unter Berücksichtigung lokaler und regionaler
Beiträge nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zusätzlich
über verfügbare terrestrische Fernsehfrequenzen verbreiten
können, die bundesweit, auch im Hinblick auf neue Fernsehveranstalter,
möglichst gleichgewichtig aufgeteilt werden sollen.
Die Vereinigung Deutschlands und die fortschreitende Entwicklung
des dualen Rundfunksystems machen es erforderlich, die bisherige
Frequenzaufteilung und -nutzung umfassend zu überprüfen.
Alle Länder erklären ihre Absicht, festgestellte Doppel-
oder Mehrfachversorgungen abzubauen, um zusätzliche Übertragungsmöglichkeiten
für private Veranstalter, auch für den Westschienenveranstalter,
zu gewinnen.
Den Landesmedienanstalten obliegt es, unter dem Gesichtspunkt
der Gleichbehandlung privater Veranstalter und der besseren Durchsetzbarkeit
von Entscheidungen verstärkt zusammenzuarbeiten.
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