Editorial September 1997

Startseite
Inhaltsverzeichnis Ältere Editorials

In eigener Sache


Es hat sich einiges getan bei Jankos Media Monster: Nun liegen 301 Dateien mit 2,44 MB auf der Platte meines Gastgebers, der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) an der Freien Universität Berlin.
Konkret heißt das: Vor allem die Abteilungen Journalismus und Print deutschsprachig sind erheblich gewachsen. Aber was noch wichtiger ist: Endlich habe ich die Seiten neu strukturiert. Besonders die großen Flatschen haben jetzt eine Eingangsseite mit Inhaltsverzeichnis bekommen, die Inhalte sind auf mehrere kleinere Seiten verteilt. Das sollte Dir die Kaffeepausen beim Laden verkürzen.
Geknackt habe ich bisher die Abteilungen Journalismus, Print deutschsprachig und international, Electronic Publishing sowie Radio und Fernsehen. Diese Struktur soll in den nächsten Wochen auch auf den anderen Seiten das Laden vereinfachen. Als nächste kommen wahrscheinlich die Abteilungen Politik, Suchen sowie Bücher und Kataloge dran. Aber wie das immer so ist: Gut Ding will Weile haben. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld.
Und wie gehabt: Feedback ist immer erwünscht.


Gericht weist Klage freiberuflicher Fotografen gegen den SPIEGEL ab


Interessierte und Betroffene wissen es sicherlich schon seit dem 19. August: Das Hamburger Landgericht hat die Klage der in der Vereingung Free Lens organisierten freiberuflichen Fotografen abgewiesen. Sie hatten gegen das Nachrichtenmagazin SPIEGEL geklagt, weil sie für die weitere Veröffentlichung ihrer Arbeiten auf einer CD-ROM kein Honorar erhalten hatten. Der SPIEGEL hatte mehrere Jahrgänge auf CD-Rom kopiert, ohne die darin enthaltenen Fotos extra zu honorieren.

Das Gericht folgte der Ansicht der Journalisten nicht - nämlich daß die elektronische Verbreitung einer Zeitschrift auf CD nicht vergleichbar mit Jahrgangsbänden auf Papier sei. Für die werden in der Regel keine zusätzlichen Honorare gezahlt.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Neuschild konnte keinen Unterschied zwischen Jahrgangs-CD-Roms und der seit langem üblichen Mikrofiche-Archivierung feststellen. Damit bestätigte er die Auffassung des SPIEGEL-Verlags, daß die CD-ROM- Veröffentlichung keine neue Werknutzung darstellt und deshalb mit dem Ersterscheinungshonorar bezahlt wurde. Außerdem hätten die Fotografen schon 1988 von der Möglichkeit der Verwertung auf CD-Rom wissen und Widerspruch einlegen können (IMHO: Das halte ich gelinde gesagt für etwas übertrieben).

Die schriftliche Begründung des Urteils wird erst in einigen Wochen vorliegen. Dann erst wird die Begründung im Detail zu lesen sein, warum das Gericht keinen Unterschied in der Archivierung per Mikrofiche und der Verwertung auf CD-Rom sieht.

Jedem Netzbenutzer, Grafiker und Computerallgemeingebildeten ist klar, daß digitalisierte Fotos beliebig oft kopiert, weitergenutzt und - etwa im Internet - weiterverbreitet werden können. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Urheber dieser Werke davon etwas mitbekommen, geht gegen Null. Und ebenso die Möglichkeit für die Fotografen, ihre Urheberrechte wahrzunehmen.

Was die Weiterverwertung auf CD-Rom angeht, von der die Fotgrafen schon 1988 ausgehen sollten: Das halte ich zumindest für fraglich. Wenn man sich recht erinnert, waren sowohl der Markt für CD-Roms als auch die technischen Zugangsmöglichkeiten zu dieser Zeit noch ganz andere.

Die Free Lens-Fotografen kündigten Berufung an. Für sie steht dabei viel auf dem Spiel: Von der gerichtlichen Einschätzung der Computertechnik hängt es ab, welcher Wert einem digitalen Werk in Zukunft zuerkannt wird. Das Verfahren hat Grundsatzcharakter, da inzwischen viele Verlage mit der Verbreitung von Jahrgangsbänden auf CD begonnen haben.


So long

Janko



© Janko Puls, 1996-2000. Diese Seite ist mit HTML 3.0-Elementen und für framefähige Browser geschrieben.
Die Seite ist zu finden unter http://www.mediamonster.de/edold0997.htm
Startseite für die Frameversion ist http://www.mediamonster.de/